Die europäische Rahmenvereinbarung über arbeitsbedingten Stress vom 8. Oktober 2004, die als Bezugspunkt die ital. gesetzesvertretende Verordnung Nr. 81/08 verwendet hat, legt fest: „Stress ist ein Zustand, der von körperlichen, psychischen oder sozialen Beschwerden oder Funktionsstörungen begleitet wird, und der auf Empfindungen des Einzelnen, die an ihn gerichteten Anforderungen oder Erwartungen nicht erfüllen zu können, zurückzuführen ist“.
Welches sind die Faktoren, die arbeitsbezogenen Stress bestimmen?
Nicht alle während der Arbeit auftretenden Stresssymptome können als arbeitsbedingt gelten. So könnte es sein, dass Stress, der außerhalb der Arbeit begründet ist, zu einer Verringerung der Arbeitseffizienz führt. Die Faktoren hingegen, die den rein arbeitsbezogenen Stress bestimmen, können sowohl mit dem Arbeitsinhalt als auch mit der Arbeitsorganisation in Zusammenhang stehen: unzureichende Kommunikation, Unsicherheit des Arbeitsplatzes, physische oder soziale Isolation, Über- oder Unterforderung bei der Arbeit, zu lange Schichtdauer oder sozial unverträgliche Schichtzeiten ….
Ist die Beurteilung des arbeitsbezogenen Stresses notwendig?
Die italienische gesetzesvertretende Verordnung Nr. 81/08 nennt ausdrücklich die Verpflichtung des Arbeitgebers, eine Beurteilung der mit arbeitsbedingtem Stress einhergehenden Gefährdungen vorzunehmen. Genauere Informationen können dem Rundschreiben des italienischen Arbeitsministeriums vom 18. November 2010 entnommen werden.